Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Dieser gibt Auskunft über die Energieeffizienz Ihres Gebäudes und ist für potenzielle Käufer oder Mieter ein wichtiges Entscheidungskriterium. Bei Real Life Estate unterstützen wir Sie umfassend bei der Erstellung dieses Dokuments, um einen reibungslosen und rechtssicheren Verkaufsprozess zu gewährleisten.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Beratung zur passenden Ausweisart:
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis, der auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten basiert, und den Bedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Wir beraten Sie, welcher Ausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist. - Vermittlung qualifizierter Energieberater:
Wir arbeiten mit erfahrenen und zertifizierten Energieberatern zusammen, die den Energieausweis fachgerecht erstellen. - Koordination des gesamten Prozesses:
Von der Terminvereinbarung bis zur finalen Ausstellung des Ausweises übernehmen wir die Organisation und stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Seite.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten geprägt. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem technischen Gutachten, das den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik bewertet und einen theoretischen Energiebedarf errechnet.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder das Haus durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Sollten Sie nicht sicher sein, welchen Ausweis Sie benötigen, beraten wir Sie gerne.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, was meist der Eigentümer der Immobilie ist. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist es Aufgabe des Hausverwalters, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Haus vorzuhalten, und die Kosten werden von allen Eigentümern anteilig getragen.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis wird jedoch nicht spezifisch für eine einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und dem Verkauf einer Dachgeschosswohnung im selben Gebäude jeweils derselbe Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in beiden Wohnungen sehr unterschiedlich sein kann.
Warum ist ein Energieausweis wichtig?
Ein gültiger Energieausweis ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Vertrauensbeweis gegenüber potenziellen Käufern oder Mietern. Er zeigt transparent den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und kann somit den Wert und die Attraktivität Ihres Objekts steigern. Fehlende oder unvollständige Angaben können hingegen zu Verzögerungen im Verkaufsprozess oder sogar zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise:
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Immobiliensektor wissen wir, worauf es ankommt. Wir sorgen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente, einschließlich des Energieausweises, rechtzeitig und korrekt vorliegen, sodass Sie sich auf einen erfolgreichen Verkaufsprozess freuen können.
Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Immobilie optimal für den Verkauf vorbereitet ist. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie wir Sie bei der Erstellung des Energieausweises unterstützen können.