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Energieausweis

Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Dieser gibt Auskunft über die Energieeffizienz Ihres Gebäudes und ist für potenzielle Käufer oder Mieter ein wichtiges Entscheidungskriterium. Bei Real Life Estate unterstützen wir Sie umfassend bei der Erstellung dieses Dokuments, um einen reibungslosen und rechtssicheren Verkaufsprozess zu gewährleisten.​

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung zur passenden Ausweisart:
    Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis, der auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten basiert, und den Bedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Wir beraten Sie, welcher Ausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist.​

  • Vermittlung qualifizierter Energieberater:
    Wir arbeiten mit erfahrenen und zertifizierten Energieberatern zusammen, die den Energieausweis fachgerecht erstellen.​

  • Koordination des gesamten Prozesses:
    Von der Terminvereinbarung bis zur finalen Ausstellung des Ausweises übernehmen wir die Organisation und stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Seite.​
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten geprägt. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem technischen Gutachten, das den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik bewertet und einen theoretischen Energiebedarf errechnet.

Welchen Ausweis benötige ich?

Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder das Haus durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Sollten Sie nicht sicher sein, welchen Ausweis Sie benötigen, beraten wir Sie gerne.

Wer muss den Energieausweis bezahlen?

Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, was meist der Eigentümer der Immobilie ist. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist es Aufgabe des Hausverwalters, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Haus vorzuhalten, und die Kosten werden von allen Eigentümern anteilig getragen.

Brauche ich einen Energieausweis auch dann, wenn ich eine Wohnung verkaufen möchte?

Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis wird jedoch nicht spezifisch für eine einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und dem Verkauf einer Dachgeschosswohnung im selben Gebäude jeweils derselbe Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in beiden Wohnungen sehr unterschiedlich sein kann.

Warum ist ein Energieausweis wichtig?

Ein gültiger Energieausweis ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Vertrauensbeweis gegenüber potenziellen Käufern oder Mietern. Er zeigt transparent den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und kann somit den Wert und die Attraktivität Ihres Objekts steigern. Fehlende oder unvollständige Angaben können hingegen zu Verzögerungen im Verkaufsprozess oder sogar zu rechtlichen Konsequenzen führen.​

Vertrauen Sie auf unsere Expertise:

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Immobiliensektor wissen wir, worauf es ankommt. Wir sorgen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente, einschließlich des Energieausweises, rechtzeitig und korrekt vorliegen, sodass Sie sich auf einen erfolgreichen Verkaufsprozess freuen können.​

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Immobilie optimal für den Verkauf vorbereitet ist. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie wir Sie bei der Erstellung des Energieausweises unterstützen können.​

FAQ

Haben Sie weitere Fragen?

Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur bei der Vermittlung Ihrer Immobilie zur Seite zu stehen, sondern Sie auch bestmöglich über alle relevanten Themen zu informieren.

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Wie läuft das unverbindliche Erstgespräch bei Real Life Estate ab?

Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, melden wir uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen und besprechen Ihre Fragen persönlich und diskret. In diesem ersten Gespräch gewinnen wir einen gegenseitigen Eindruck und erhalten eine Vorstellung von Ihrer Immobilie, Ihren Vorstellungen und wir können erste Vermarktungsstrategien besprechen.  

Sie entscheiden danach, ob Sie mit uns den nächsten Schritt der Immobilienbewertung gehen möchten. Unser Erstgespräch verpflichtet Sie zu nichts.

Warum sollte ich einen Makler beauftragen?

Ein Immobilienmakler ist ein verlässlicher Partner, der Sie durch den gesamten Verkaufsprozess begleitet. Er verfügt meist über ein lokales und breites Netzwerk von Handwerkern, Fachanwälten, Steuerberatern und Hausverwaltungen. Von der Bewertung bis zum Notartermin kann er den gesamten Verkauf für Sie übernehmen.

Bei der Real Life Estate GmbH kümmern wir uns nach Absprache um fehlende Rahmenbedingungen, entwickeln die passende Marketing- und Verkaufsstrategie, führen Besichtigungen durch und prüfen die Bonität der Interessenten. Sie profitieren dabei von unserer Erfahrung, Sicherheit und Erreichbarkeit.

So können Sie jederzeit entlastet werden und bleiben jederzeit stets über den aktuellen Verkaufsprozess informiert.

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Verkauf einer Immobilie?

Die Maklerprovision ist ein erfolgsabhängiges Honorar und wird fällig mit dem geschlossenen Kaufvertrag. Die Höhe kann dabei je nach Art der Immobilie, den gesetzlichen Vorgaben und dem Auftragsvolumen variieren. Im Rahmen unserer unverbindlichen Erstgesprächs sprechen wir gerne im Detail über Ihren Verkauf und machen Ihnen ein individuelles Angebot.

Wer zahlt die Provision nach erfolgreichem Verkauf?

Wer die Maklerprovision im Erfolgsfall zahlt, hängt von der Art der Immobilie, dem Auftraggeber und der individuellen Vereinbarung im Maklervertrag ab.

Seit dem 23. Dezember 2020 gibt es eine gesetzliche Regelung, die nur für Verbraucher und Wohnimmobilien gilt. Dazu zählen Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen.

Ein Immobilienmakler kann, wenn er für beide Parteien – Käufer und Verkäufer – tätig ist, nur eine Vergütung zu gleichen Teilen von beiden Parteien verlangen.

Wenn der Makler nur für den Verkäufer tätig ist, erfolgt die Zahlung durch eine reine Verkäuferprovision (Innenprovision). Häufig ist das der Fall bei Bauträger- und Neubauobjekten.

Eine reine Käuferprovision ist nur noch bei typischen Kapitalanlageimmobilien wie Mehrfamilienhäusern, Immobilienportfolien, Wohnungspaketen oder Gewerbeimmobilien möglich.

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Immobilienexperten in Leipzig, Taucha und Mitteldeutschland für Immobilienverkauf und Transaktionen

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